Ackerland an die Gemeinde verkaufen: Ratgeber zu Preisen, Recht und Strategie 2026


Wussten Sie, dass die neuen Bodenrichtwerte in Bayern seit dem 17. April 2026 oft 20 bis 40 Prozent unter den Preisen liegen, die in Top-Lagen wie Oberbayern mit über 160.000 Euro pro Hektar erzielt werden? Wenn Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde, fühlen Sie sich vielleicht in die Enge getrieben. Die Angst vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und die Unsicherheit, ob Ihr Boden bereits als wertvolles Bauerwartungsland zählt, sind absolut berechtigt.
Wir versprechen Ihnen, dass Sie nach dieser Lektüre genau wissen, wie Sie den maximalen Wert für Ihre Flächen herausholen und steuerliche Fallstricke sicher umgehen. Sie erhalten einen klaren Fahrplan, der das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 9. März 2026 berücksichtigt und Ihnen zeigt, wie Sie durch strategische Verhandlungen sogar wertvolle Ersatzflächen oder Bauland-Preise erzielen. Wir beleuchten die rechtssichere Gestaltung Ihres Kaufvertrags und erklären Ihnen im Detail, warum eine professionelle Immobilienbewertung im Jahr 2026 der entscheidende Schlüssel für Ihren Erfolg ist.
Wichtigste Erkenntnisse
- Unterscheiden Sie zwischen reinem Agrarwert und dem Potenzial als Bauerwartungsland, um Verkaufspreise weit über dem regionalen Durchschnitt zu erzielen.
- Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde, erfahren Sie hier, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch tatsächlich ausgeübt werden darf.
- Nutzen Sie Bodenrichtwerte lediglich als grobe Orientierung und setzen Sie auf unabhängige Wertermittlungen, um die oft deutlichen Preisaufschläge am freien Markt zu realisieren.
- Sichern Sie sich durch kluge Verhandlungsstrategien nicht nur finanzielle Höchstwerte, sondern auch wertvolle Tauschflächen oder steuerliche Vorteile für Ihren Betrieb.
- Erfahren Sie, warum eine diskrete und spezialisierte Maklerdienstleistung entscheidend ist, um gegenüber kommunalen Behörden auf Augenhöhe zu agieren und rechtliche Risiken zu minimieren.
Ackerland an die Gemeinde verkaufen: Warum Kommunen Flächen suchen
Die Kommunen in Bayern stehen unter massivem Druck. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und neuen Gewerbeflächen ist im Jahr 2026 so hoch wie nie zuvor. Besonders in Wachstumsregionen suchen Städte händeringend nach Flächen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Wenn Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde, sollten Sie verstehen, dass die öffentliche Hand oft über Jahre hinweg strategisch plant. Es geht nicht nur um den Bau von Wohnhäusern. Oft benötigt die Gemeinde Flächen für die kritische Infrastruktur, etwa für neue Umgehungsstraßen, Kindergärten oder Radwege, die das Stadtbild der Zukunft prägen.
Dabei prallen oft zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite steht das öffentliche Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, auf der anderen Seite Ihr privates Eigentumsrecht. Die Gemeinde agiert hierbei häufig über das gesetzliche Vorkaufsrecht, um Bodenspekulationen zu verhindern und Bauland bezahlbar zu halten. Das wegweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 9. März 2026 hat diesen Hebel nochmals gestärkt. Die Gemeinde darf nun noch entschlossener eingreifen, um künftige Wohnbauflächen zu sichern, selbst wenn die aktuelle Nutzung rein landwirtschaftlich ist. Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Die Gemeinde ist ein zahlungskräftiger, aber durch bürokratische und rechtliche Vorgaben auch ein sehr komplexer Käufer.
Baugebiete und Gewerbeentwicklung in Bayern
In Regionen wie Freising wurden bereits 2025 Spitzenpreise von über 160.000 Euro pro Hektar für erstklassiges Ackerland gezahlt. Sobald eine Fläche im Flächennutzungsplan als Gewerbe- oder Wohngebiet ausgewiesen wird, vervielfacht sich der Wert fast augenblicklich. Für Landwirte ist es entscheidend, kommunale Planungsabsichten frühzeitig zu erkennen. Wer erst reagiert, wenn der Bebauungsplan bereits feststeht, hat seine Verhandlungsposition oft schon geschwächt. Die Dynamik in Oberbayern zeigt deutlich, dass die am 17. April 2026 veröffentlichten Bodenrichtwerte oft 25 bis 30 Prozent hinter den tatsächlichen Marktpreisen liegen, die private Investoren zu zahlen bereit wären.
Ausgleichsflächen: Ein oft unterschätztes Szenario
Nicht jeder Verkauf endet in einer Betonwüste. Oft sucht die Gemeinde Flächen für das sogenannte Ökokonto. Für jedes neue Bauprojekt müssen Kommunen gesetzlich vorgeschriebene ökologische Ausgleichsmaßnahmen nachweisen. Ihr Acker könnte also zur Streuobstwiese oder zum Biotop umgewandelt werden. Das klingt zunächst unproblematisch, bringt aber langfristige rechtliche Verpflichtungen mit sich. Zudem müssen Entschädigungszahlungen für solche Naturschutzmaßnahmen steuerlich präzise bewertet werden. Der Verkauf an die Gemeinde für Ausgleichszwecke ist ein Balanceakt, bei dem eine unabhängige Wertermittlung unverzichtbar ist, um nicht unter Wert zu verkaufen.
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde: Mythos vs. Realität
Viele Landbesitzer leben in der ständigen Sorge, dass die öffentliche Hand ihnen jederzeit den Boden unter den Füßen wegziehen kann. Doch die rechtliche Realität sieht differenzierter aus. Wenn Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde, geschieht dies selten durch eine Enteignung, sondern meist über das gesetzliche Vorkaufsrecht. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 24 Baugesetzbuch (BauGB). Das bedeutet: Sie schließen zunächst einen Kaufvertrag mit einem privaten Dritten ab. Erst danach prüft die Kommune, ob sie in diesen Vertrag zu den gleichen Bedingungen eintritt.
Die Gemeinde hat für diese Entscheidung genau zwei Monate Zeit, nachdem sie vom Notar über den Kaufvertrag informiert wurde. Diese Frist ist seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 9. März 2026 (Az. 1 LC 24/24) besonders kritisch zu betrachten. Das Gericht bestätigte, dass das Interesse der Gemeinde an der Schaffung von Wohnraum oder der Vermeidung von Spekulationen oft schwerer wiegt als die privaten Interessen des Käufers. Dennoch ist das Vorkaufsrecht kein Freifahrtschein. Die Kommune muss den Eintritt in den Vertrag detailliert begründen und nachweisen, dass dies dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Voraussetzungen für das allgemeine Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht besteht nicht pauschal für jeden Acker. Es greift vor allem dann, wenn die Fläche im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder für öffentliche Zwecke wie Schulen oder Straßen vorgesehen ist. In Bayern spielt zudem der Grundstücksverkehrsausschuss eine zentrale Rolle. Er prüft, ob der Verkauf an einen Nicht-Landwirt die Agrarstruktur gefährdet. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fläche betroffen ist, hilft eine professionelle Immobilienbewertung, um den Status Ihres Landes präzise zu bestimmen.
Rechte des Verkäufers bei Ausübung des Vorkaufsrechts
Tritt die Gemeinde in den Vertrag ein, übernimmt sie grundsätzlich alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Käufers. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Gemeinde den Preis willkürlich drücken darf. In der Regel muss sie den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zahlen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Liegt der vereinbarte Preis deutlich über dem Marktwert, kann die Gemeinde den Preis auf den Verkehrswert begrenzen. In einem solchen Fall haben Sie als Verkäufer jedoch oft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. So verhindern Sie, dass Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde zu einem Preis, der weit unter Ihren Erwartungen liegt. Ein gut strukturierter Kaufvertrag enthält daher immer Klauseln, die Sie vor solchen finanziellen Einbußen schützen.
Wertermittlung: Was ist Ihr Acker der Gemeinde wert?
Die Wertermittlung ist das Herzstück jeder Verhandlung. Viele Eigentümer verlassen sich blind auf die Bodenrichtwerte, die für Bayern mit dem Stichtag 1. Januar 2026 seit dem 17. April 2026 schrittweise veröffentlicht werden. Doch Vorsicht: Diese Daten basieren auf Verkäufen der vorangegangenen zwei Jahre. In dynamischen Regionen wie Oberbayern liegen diese offiziellen Werte oft 20 bis 40 Prozent unter den tatsächlichen Marktpreisen, die Investoren aktuell zahlen. Wenn Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde, bildet der landwirtschaftliche Ertragswert nur die unterste Basis der Preisgestaltung.
Die Gemeinde ist oft bereit, deutlich mehr als ein privater Landwirt zu zahlen, da sie die Flächen für Projekte der Daseinsvorsorge benötigt. Hierbei greift oft das allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 BauGB. Der Preis orientiert sich dann nicht mehr primär an der Bodenqualität oder der Ackerzahl, sondern an der künftigen Nutzung. Während der landesweite Durchschnittspreis in Bayern 2023 bei rund 135.200 Euro pro Hektar lag, erzielten Flächen in Spitzenlagen nahe Freising bereits 2025 Werte von über 160.000 Euro. Entscheidend ist die Einstufung der Fläche im kommunalen Flächennutzungsplan.
| Wertstufe | Definition | Preisniveau (Beispiel Bayern) |
|---|---|---|
| Reines Ackerland | Rein landwirtschaftliche Nutzung ohne Bauabsicht. | ca. 13,50 €/m² (Schnitt Oberbayern) |
| Bauerwartungsland | Im Flächennutzungsplan als künftiges Bauland vermerkt. | 2- bis 5-facher Agrarwert |
| Rohbauland | Bebauungsplan ist in Aufstellung, Erschließung fehlt noch. | 5- bis 10-facher Agrarwert |
| Baureifes Land | Sofort bebaubar und voll erschlossen. | Ab 16,00 €/m² bis Open End |
Die Wertstufen: Ackerland, Bauerwartungsland, Rohbauland
Bauerwartungsland ist der "Jackpot" für Verkäufer. Sobald die Gemeinde signalisiert, dass Ihr Acker für Wohnbau oder Gewerbe genutzt werden soll, explodiert der Wert. Im Jahr 2026 sehen wir verstärkt, dass Kommunen proaktiv Flächen sichern, um Spekulationen vorzubeugen. Sie müssen beweisen, dass Ihr Land bereits eine höhere Wertstufe erreicht hat, indem Sie Planungsabsichten der Gemeinde dokumentieren. Eine professionelle Immobilienbewertung ist hier Gold wert, um gegenüber dem Gemeinderat nicht mit veralteten Bodenrichtwerten abgespeist zu werden.
Einflussfaktoren auf den individuellen Preis
Neben der Wertstufe zählen harte Fakten. Die Bodenpunkte (Ackerzahl) bestimmen den Wert für die landwirtschaftliche Fortführung, falls der Verkauf scheitert. Doch für die Gemeinde zählt die Lage mehr. Ist das Grundstück bereits an eine Straße angebunden? Wie ist der Zuschnitt der Fläche? Ein quadratischer Acker am Ortsrand lässt sich leichter in ein Baugebiet verwandeln als ein schmaler Streifen im Außenbereich. Wenn Sie Ihr Ackerland verkaufen an die Gemeinde, spielt das Zukunftspotenzial der nächsten 5 bis 10 Jahre die Hauptrolle in der Preisverhandlung.

Verhandlungsstrategien: Verkauf, Tausch oder Entschädigung?
Verhandlungen mit dem Rathaus sind kein gewöhnliches Immobiliengeschäft. Sie treffen auf einen Partner, der langfristig plant und oft unter politischem Erfolgsdruck steht. Wer hier unvorbereitet in das erste Gespräch geht, verschenkt oft sechsstellige Beträge. Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde, ist eine klare Strategie überlebenswichtig für Ihren Betrieb oder Ihr privates Vermögen.
Der erste Schritt besteht immer in der Analyse der kommunalen Absichten. Will die Stadt ein Gewerbegebiet erschließen, das Millionen an Gewerbesteuern einbringt, oder geht es lediglich um eine ökologische Ausgleichsfläche? Der Wert Ihres Bodens hängt direkt von dieser Antwort ab. Bevor Sie das erste Angebot der Gemeinde überhaupt kommentieren, benötigen Sie eine unabhängige Wertermittlung. Da die am 17. April 2026 veröffentlichten Bodenrichtwerte in Bayern teilweise 20 bis 40 Prozent unter den tatsächlichen Marktpreisen liegen, ist dieses Gutachten Ihr wichtigstes Argument.
Nutzen Sie unsere professionelle Maklerdienstleistung, um Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Stadtverwaltung massiv zu stärken und den realen Marktwert Ihrer Flächen durchzusetzen.
Das Modell Flächentausch: Vorteile für aktive Landwirte
Für viele Landwirte ist Geld nicht alles. Die Existenzgrundlage hängt an der Bewirtschaftung von Flächen. Ein geschickter Schachzug in der Verhandlung ist die Forderung nach adäquatem Ersatzland. Gemeinden verfügen oft über einen eigenen Landpool oder können Flächen von anderen Eigentümern vermitteln. Achten Sie dabei auf die Bodenqualität. Ist das Tauschland weniger ertragreich, muss die Gemeinde diesen Qualitätsunterschied finanziell ausgleichen. Ein großer Vorteil: In der Regel übernimmt die Kommune bei einem Tausch im öffentlichen Interesse sämtliche Notar- und Vermessungskosten, was Ihre Liquidität schont.
Steuerfallen beim Verkauf an die öffentliche Hand
Ein hoher Verkaufserlös ist nur die halbe Miete. Ohne steuerliche Weitsicht fließt ein erheblicher Teil direkt an das Finanzamt. Für aktive Landwirte bietet die Reinvestition nach § 6b EStG eine attraktive Möglichkeit, stille Reserven steuerfrei auf ein neues Wirtschaftsgut zu übertragen. Liegt die Fläche in Ihrem Privatvermögen, müssen Sie die Spekulationsfrist von zehn Jahren im Auge behalten. Besonders tückisch sind Entschädigungen für Aufwuchs oder Pachtausfall. Diese Zahlungen werden oft anders besteuert als der reine Substanzwert des Bodens. Eine spezialisierte Vermittlung sorgt hier dafür, dass der Kaufvertrag so gestaltet wird, dass Ihre Steuerlast minimiert wird.
AgrarKapital: Ihr Experte für den Landverkauf in Bayern
Ein Verkauf an die öffentliche Hand ist kein gewöhnliches Geschäft. Die Gemeinde verfügt über Juristen, Stadtplaner und spezialisierte Gutachter. Ohne professionelle Unterstützung riskieren Sie, unter Wert zu verkaufen oder sich in bürokratischen Fallstricken zu verfangen. Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde, brauchen Sie einen Partner, der die Sprache der Verwaltung spricht und Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. Wir von AgrarKapital sind genau dieser Partner.
Im Jahr 2024 haben wir über 180 Hektar Land in Bayern erfolgreich vermittelt. Diese Erfahrung ist Ihr direkter Vorteil. Wir wissen genau, welche Argumente bei Verhandlungen über Bauerwartungsland oder ökologische Ausgleichsflächen wirklich zählen. Wir schützen Sie vor Benachteiligungen und sorgen dafür, dass Sie der Verwaltung auf Augenhöhe begegnen. Unser Ziel ist klar definiert: Sie sollen nicht nur einen fairen Preis erhalten, sondern das absolute Maximum aus Ihrer Fläche herausholen.
Regionale Expertise in Freising und ganz Bayern
Unsere Wurzeln liegen tief in der bayerischen Agrarstruktur. Besonders in dynamischen Wachstumsregionen wie Freising kennen wir die lokalen Gegebenheiten bis ins Detail. Die neuen Bodenrichtwerte vom 17. April 2026 sind für uns lediglich eine von vielen Datenquellen. Wir blicken tiefer und analysieren die tatsächlichen Planungsabsichten der Kommunen, oft bevor diese offiziell werden. Durch unser gewachsenes Netzwerk zu spezialisierten Steuerberatern und vereidigten Gutachtern decken wir alle Aspekte des Verkaufs ab. Dabei legen wir größten Wert auf Diskretion. Ein Landverkauf ist Privatsache. Wir wickeln den gesamten Prozess geräuschlos ab, ohne unnötiges Aufsehen in der Gemeinde zu erregen.
Ihr Weg zum Bestpreis: So unterstützen wir Sie
Wir überlassen nichts dem Zufall. Zuerst erstellen wir eine fundierte Immobilienbewertung und ein professionelles Exposé, das den Wert Ihres Ackers schwarz auf weiß untermauert. Wir führen die gesamte Korrespondenz mit dem Liegenschaftsamt und entlasten Sie von mühsamen Behördengängen. Wir sind keine direkten Landankäufer, sondern Ihre Berater und Makler. Das bedeutet, dass unser Erfolg direkt an Ihren Erfolg gekoppelt ist. Wir kämpfen für jeden Euro und jede mögliche Tauschfläche. Starten Sie jetzt mit einer fundierten Basis in Ihre Verhandlung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Jetzt Wert für Ihr Ackerland anfordern.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Verhandlungsvorteil
Der Verkauf von Agrarflächen an die öffentliche Hand ist im Jahr 2026 komplexer denn je. Die Kluft zwischen den offiziellen Bodenrichtwerten und den tatsächlichen Marktpreisen in Bayern erfordert eine präzise Vorbereitung. Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde, sollten Sie nicht nur auf den Preis schauen. Prüfen Sie strategische Optionen wie den Flächentausch oder steuerliche Rücklagen nach § 6b EStG. Das wegweisende Urteil vom 9. März 2026 zeigt deutlich, dass Kommunen ihre Rechte heute entschlossener wahrnehmen. Sie brauchen deshalb einen Partner, der Ihre Interessen mit fundiertem Fachwissen und regionaler Expertise schützt.
Wir von AgrarKapital sind auf den bayerischen Agrarmarkt spezialisiert und haben allein im Jahr 2024 über 180 Hektar Fläche erfolgreich vermittelt. Wir sorgen dafür, dass Sie bei Verhandlungen mit der Verwaltung auf Augenhöhe agieren. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Lassen Sie Ihr Ackerland jetzt kostenlos von AgrarKapital bewerten und erhalten Sie eine unverbindliche Marktwertanalyse. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben professionell zu begleiten.
Häufig gestellte Fragen zum Landverkauf an Kommunen
Muss ich mein Ackerland an die Gemeinde verkaufen, wenn sie fragt?
Nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, auf eine bloße Kaufanfrage der Gemeinde einzugehen. Ein Verkauf ist grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung des Eigentümers. Die Kommune kann jedoch ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben, sobald Sie bereits einen Kaufvertrag mit einem privaten Dritten geschlossen haben. In diesem Fall tritt die Gemeinde zu den im Vertrag festgehaltenen Bedingungen als Käufer ein, sofern ein öffentliches Interesse besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Ackerland und Bauerwartungsland beim Preis?
Der Preisunterschied ist massiv und wird durch die künftige Nutzung bestimmt. Während reiner Acker in Bayern im Jahr 2023 im Schnitt etwa 13,52 Euro pro Quadratmeter kostete, erzielt Bauerwartungsland oft das Zwei- bis Fünffache dieses Wertes. In Spitzenlagen wie Oberbayern stiegen die Preise für strategisch wichtige Flächen im Jahr 2025 bereits auf über 16,00 Euro pro Quadratmeter, da hier das Potenzial für künftige Baugebiete eingepreist wird.
Wie hoch ist die Spekulationsfrist beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen?
Die Spekulationsfrist für Flächen im Privatvermögen beträgt nach § 23 EStG genau zehn Jahre. Wenn Sie innerhalb dieser Frist verkaufen, müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Bei Flächen, die zum Betriebsvermögen einer Landwirtschaft gehören, gibt es keine zeitliche Befristung; hier ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, Sie nutzen eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG.
Kann die Gemeinde mich enteignen, wenn ich nicht verkaufe?
Eine Enteignung ist rechtlich nur als letztes Mittel, die sogenannte Ultima Ratio, möglich und an extrem hohe Hürden geknüpft. Sie setzt voraus, dass das Vorhaben zwingend dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht anders realisiert werden kann, beispielsweise beim Bau kritischer Infrastruktur wie Autobahnen. In der Praxis nutzen Kommunen fast ausschließlich das Vorkaufsrecht oder freiwillige Verhandlungen, da Enteignungsverfahren langwierig und politisch riskant sind.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf an die Gemeinde?
Die Verteilung der Maklerkosten ist Verhandlungssache und wird im Kaufvertrag individuell geregelt. Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde und die Kommune ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt, tritt sie in sämtliche Rechte und Pflichten des ursprünglichen Käufers ein. Das bedeutet, dass sie auch eine im Vertrag wirksam vereinbarte Käuferprovision übernehmen muss, sofern diese den marktüblichen Sätzen entspricht.
Welche Steuern fallen an, wenn ich Ackerland an die Stadt verkaufe?
Beim Verkauf fallen Steuern auf den Veräußerungsgewinn an, sofern die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen ist oder die Fläche zum Betriebsvermögen gehört. Da die neuen Bodenrichtwerte in Bayern seit dem 17. April 2026 veröffentlicht werden, ist eine aktuelle Wertermittlung für die steuerliche Kalkulation unerlässlich. Bei hohen Erlösen durch die Umwidmung in Bauland kann die Steuerlast ohne entsprechende Gestaltung erheblich sein.
Ist ein Flächentausch steuerfrei?
Ein Flächentausch ist nicht automatisch steuerfrei, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral gestaltet werden. Wenn Land gegen Land getauscht wird und keine oder nur geringe Zuzahlungen fließen, lassen sich stille Reserven oft ohne sofortige Besteuerung übertragen. Dies ist besonders für aktive Landwirte ein wichtiger Hebel, um die Existenzgrundlage zu sichern und gleichzeitig die steuerliche Belastung durch einen Barverkauf zu vermeiden.
Wie erfahre ich, ob mein Acker bald Bauland wird?
Den sichersten Aufschluss gibt der Flächennutzungsplan Ihrer Kommune, den Sie im örtlichen Bauamt einsehen können. Dort ist langfristig festgelegt, welche Flächen für Wohnbau oder Gewerbe vorgesehen sind. Wenn Sie Ihr ackerland verkaufen an die Gemeinde, sollten Sie diese Informationen bereits vor der ersten Verhandlung einholen. Da Gemeinden ihre Planung oft Jahre im Voraus festlegen, liefert auch der Austausch mit einem spezialisierten Makler wertvolle Hinweise auf künftige Entwicklungen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie verkaufen?
Unsere Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.